Folgende Voraussetzungen müssen für den Einsatz als Freiwilliger eingehalten werden:

 

- 24h vor der Fahrt kein Alkohol getrunken

- Fahrtüchtiger Zustand

- definitiver gültiger Fahrausweis

- Max. 70 Jahre alt (Alter 70-75 darf mit absolviertem Fahrkurs noch fahrten vornehmen)