Folgende Voraussetzungen müssen für den Einsatz als Freiwilliger eingehalten werden:
- 24h vor der Fahrt kein Alkohol getrunken
- Fahrtüchtiger Zustand
- definitiver gültiger Fahrausweis
- Max. 70 Jahre alt (Alter 70-75 darf mit absolviertem Fahrkurs noch fahrten vornehmen)